Ab dem 28.06.2025 greift die EU-Richtline (EU) 2019/882 - selbst in der Privatwirtschaft. So z.B. im Bereich E-Commerce. Wer also beispielsweise einen Web-Shop betreibt, ist davon betroffen. Deutschland hat diese Richtlinie mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ in nationales Recht überführt. Mit der „Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ wird die Durchführung geregelt. §3 Abs. 2 benennt die Website der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit als Quelle für zu beachtende Standards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. Zurzeit (Jan. 2023) ist dort als Standard die europäische Norm EN 301 549 nur zwischen den Zeilen zu lesen, wird aber in Videos , Konferenzen und Vorträgen als die umzusetzende Norm genannt. Die Norm EN 301 549 benennt BITV und WCAG als umzusetzende Verordnung bzw. Richtlinie. BITV? WCAG? Sorgt nicht der Browser für Barrierefreiheit? Oder die Fachanwendung? Was genau gilt es zu beachten? Welche Vorgehensweisen bieten sich an?
Markus hat langjährige Erfahrung in der Full-Stack-Entwicklung. Neben seiner Vorliebe für Backend-Entwicklung interessiert er sich für alles Neue und Innovative. Bei actidoo beschäftigt er sich sowohl mit schnellen Datenbankzugriffen und anderen serverseitigen Themen, als auch mit den Möglichkeiten moderner Browser. Zuvor hat er die Umsetzung zur Barrierefreiheit diverser Webanwendungen für öffentlichen Verwaltungen mitgestaltet.