Barrierefrei: Warum gerade jetzt?

05.01.2023

Ab dem 28.06.2025 greift die EU-Richtline (EU) 2019/882 - selbst in der Privatwirtschaft. So z.B. im Bereich E-Commerce. Wer also beispielsweise einen Web-Shop betreibt, ist davon betroffen. Deutschland hat diese Richtlinie mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ in nationales Recht überführt. Mit der „Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ wird die Durchführung geregelt. §3 Abs. 2 benennt die Website der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit als Quelle für zu beachtende Standards entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. Zurzeit (Jan. 2023) ist dort als Standard die europäische Norm EN 301 549 nur zwischen den Zeilen zu lesen, wird aber in Videos , Konferenzen und Vorträgen als die umzusetzende Norm genannt. Die Norm EN 301 549 benennt BITV und WCAG als umzusetzende Verordnung bzw. Richtlinie. BITV? WCAG? Sorgt nicht der Browser für Barrierefreiheit? Oder die Fachanwendung? Was genau gilt es zu beachten? Welche Vorgehensweisen bieten sich an?

Näher betrachtet

Bei der Barrierefreiheit geht es um weit mehr als einen Screenreader mit passenden Texten zu versorgen, damit die Seite im Browser richtig vorgelesen wird. Zwar hat man, gerade bei Webanwendungen, schnell den Fokus auf Sehbeeinträchtigungen, aber Behinderungen sind vielfältig. Jemand mit einer motorischen Behinderung sieht ggf. hervorragend, trifft aber den Button nicht, bekommt die Wischgeste nicht hin usw. Betrachtet man BITV in der zurzeit gültigen Version 2.0, so steht man vor einem Fragenkatalog mit knapp 100 Punkten. Allein die Menge an Fragen macht deutlich: Barrierefreiheit stellt sich vermutlich nicht einfach zufällig nebenbei ein. Der Fragenkatalog ist aufgabenbezogen strukturiert. Er orientiert sich daran, wie Informationen beschaffen sein müssen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen sie nutzen können. Die Fragen sind gut dokumentiert, erklären warum etwas ein Problem ist und zeigen Lösungswege auf. Neben technisch lösbaren Fragen (z.B. eingekürzte Texte: „Geb.-Dat.“ anzeigen – „Geburtsdatum“ vorlesen) wird unter anderem gezeigt, warum es keine gute Idee ist, Informationen nur über Farben zu transportieren, wann Informationen in Gebärdensprache und wann in ‚einfacher Sprache‘ vorliegen müssen und vieles mehr.
Ein Beispiel (WCAG: 1.4.2 Verwendung von Farben):
Soll visuell dargestellt werden, ob ein Papierkorb leer ist oder nicht, hilft es nicht ihn grün (leer) bzw. rot (nicht leer) einzufärben, weil eine Person mit Rot-Grün-Schwäche dies nicht unterscheiden kann. Es ist sinnvoll Barrierefreiheit bereits dort einzubinden, wo sich (überwiegend normalsichtige) Anwender einen farbigen Papierkorb wünschen.
Im weiteren Verlauf des Artikels beschäftigt sich der Punkt BITV/WCAG mit dem, was alles zu beachten ist (Farben, Größen, ohne Maus bedienbar, sind Texte verständlich, usw.) und der Punkt Best practice wie man sich aufstellen kann, um dem „was“ angemessen zu begegnen.

BITV/WCAG

BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Zur schnellen Einordnung: BITV ist eine Verordnung, an die sich die öffentlichen Verwaltungen halten müssen. Sie fußt auf den Regeln des WCAG. WCAG sind Richtlinien, aufgestellt vom w3c (World Wide Web Consortium), die die Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen verbessern sollen.

WCAG

WCAG listet systematisch Problemzonen auf, erklärt warum das ein Problem ist, und gibt Lösungsvorschläge mit. Die Problemzonen (erkennbar/wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust) gliedern sich weiter auf. So findet sich das oben genannte Beispiel (farbiger Papierkorb) unter: 1. erkennbar/wahrnehmbar
1.4. unterscheidbar
1.4.1 Verwendung von Farben
Die einzelnen Punkte sind gewichtet von A bis AAA. A – absolutes Minimum
AA – ausdrücklich empfohlen
AAA – zusätzliche Empfehlungen für bestimmte Benutzergruppen WCAG betrachtet einzelne Seiten - nicht ganze Anwendungen. Eine Seite ist damit Level-A, Level-AA oder Level-AAA-konform. Eine Seite erfüllt Level A, wenn alle Level-A-Punkte, Level AA, wenn alle Level-A- und alle Level-AA-Punkte und Level AAA, wenn alle Level-A-, alle Level-AA- und alle Level-AAA-Punkte erfüllt wurden.

BITV

BITV besteht aus einem Fragenkatalog mit ca. 100 Fragen, basierend auf den WCAG-Punkten. BITV betrachtet ebenfalls einzelne Seiten und die Fragen können mit „erfüllt“, „eher erfüllt“, „teilweise erfüllt“, „eher nicht erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ beantwortet werden. Für die Bewertung der Konformität einzelner Anforderungen gelten nur die ersten beiden als konform. Anforderungen mit mehreren Prüfschritten sind konform, wenn alle Unterschritte konform sind.

Hilfsmittel/Links

Best practice

Für einen ersten Blick in den eigenen Webauftritt geben Hilfsmittel des Browsers (Developertools, Plugins) erste Anhaltspunkte und eignen sich später für schnelle rudimentäre Tests. Auch die Installation eines kostenlosen Screenreaders ist aufschlussreich, wenn man die Augen schließt und versucht nur mit dessen Hilfe durch die eigene Anwendung zu navigieren – oder wenn der Screenreader nicht mehr aufhört zu reden, Abkürzungen wie „Geb.-Dat.“ vorliest usw. Für eine systematische Überarbeitung zum Zweck einer Zertifizierung ist der BITV-Test in Verbindung mit einer externen Prüfung, z.B. über eine der BITV-Prüfstellen eine gute Wahl. Der BITV-Test bietet eine Möglichkeit zur Selbstbewertung und eignet sich wegen seiner informativen, strukturierten Form auch gut als Einstieg ins Thema. Externe Prüfungen empfehlen sich auch dann, wenn man eigentlich gut mit Webtechnologien vertraut ist. Selbst Hersteller von Webkomponenten nutzen externe Prüfungen und verbessern dadurch ihre Produkte. Als Beispiel sei hier die Fa. Vaadin genannt, die ihre Produkte jährlich extern untersuchen lässt und über Verbesserungen im Bereich Barrierefreiheit berichtet. Werkzeuge wie Browser und Browser-Plugins zur Bewertung der Barrierefreiheit sind hilfreich. Dennoch ist Vorsicht geboten. Zeigt einem Chrome/Lighthouse eine 100%ige Barrierefreiheit, trügt der Schein vermutlich. Vielleicht fehlen Teile, die eigentlich sichtbar sein sollten, es ab einer bestimmten Zoom-Stufe nicht mehr sind. Plötzlich fehlt ein Teil einer Tabelle, weil ihr Container ihren Inhalt per CSS visibility: hidden abschneidet. Selbst UI-Testing mit Werkzeugen wie Selenium eignen sich nur bedingt. Sie brauchen eine Definition dessen, wie etwas barrierefrei im Browser auszusehen hat. Das muss im Vorfeld definiert werden, damit Abweichungen erkannt und gemeldet werden können. Somit bleibt oft nur die Anwendung regelmäßig von Hand zu untersuchen. Am besten speziell vor dem Hintergrund der Barrierefreiheit. Nur dann testet man verschiedene Zoomstufen, nutzt mal den Screenreader usw.

Folgende Fragen können dabei helfen passende Wege zu finden:

Nicht sicher, ob Ihre Plattform bereits barrierefrei ist?

Als Spezialist im Bereich der Digitalisierung unterstützen wir Sie gerne sowohl bei der Evaluierung als auch bei der Optimierung Ihrer Applikation bezüglich der Barrierefreiheit.
Markus Schulz

Markus Schulz

Über den Autor

Markus hat langjährige Erfahrung in der Full-Stack-Entwicklung. Neben seiner Vorliebe für Backend-Entwicklung interessiert er sich für alles Neue und Innovative. Bei actidoo beschäftigt er sich sowohl mit schnellen Datenbankzugriffen und anderen serverseitigen Themen, als auch mit den Möglichkeiten moderner Browser. Zuvor hat er die Umsetzung zur Barrierefreiheit diverser Webanwendungen für öffentlichen Verwaltungen mitgestaltet.

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